Fluchtwegsicherungen

Brandschutz und andere Gefahrenabwehr für Leib und Leben immer Vorrang vor dem Einbruchschutz. Daher müssen Notausgänge an ausgewiesenen Flucht- und Rettungswegen aufgrund von bau- und brandschutzrechtlichen Bestimmungen jederzeit von innen sofort zu öffnen sein. Wir beraten Sie gerne zum Thema der Fluchtwegsicherungen auch in Kombination mit dem Einbruchschutz. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Info-Blatt für Fluchtwegsicherungen.